| |||||||| | | |||||||| | 3. | |||||||| | 3.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, der Beschwerdegegner habe bei der Berechnung seiner Arbeitslosenentschädigung den versicherten Verdienst nicht korrekt ermittelt. So handle es sich bei den ausbezahlten Zulagen für das Abschlussprojekt Prüfung Fachmaturität, den Mathepool und das Abschlussprojekt Fachmittelschule um Zulagen für Arbeiten, welche regelmässig angefallen seien. Deswegen seien die Zulagen zum normalerweise erzielten Lohn zuzurechnen. Einzig die Zulagen für die Projektgruppe Bibliothek seien keine regelmässig ausbezahlten Zulagen gewesen. | |||||||| | | |||||||| | 3.2