Zudem seien Synergien und Abhängigkeiten (Schnittstellen) zwischen den einzelnen Teilbaustellen aus dem Bauprogramm nicht ersichtlich. So fehle der gesamte Werkleitungsbau, der alle Teilbaustellen betreffe und massgebend für den gesamten Ablauf der Bauarbeiten sei. Zudem könnten Synergien nicht genutzt werden, weil der Aushub für den Bremsdamm Gfell nicht zeitgleich mit dem Schutzdamm Wärtligen vorgenommen werde. Der Beschwerdeführerin könne somit im Unterkriterium "Leistungsangaben/Bauprogramm" nicht die Note vier erteilt werden. | |||||||||| | | |||||||||| | 7.2