| |||||||||| | | |||||||||| | 7.1 Die Beschwerdegegnerin führt an, das Bauprogramm der Beschwerdeführerin sei knapp gehalten, nicht vollständig und lasse fast keine Aussagen zu. Das Programm zeige zwar die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten und die dafür vorgesehenen Zeitabschnitte auf. Es fehle aber der logische Bauablauf. Verschiedene Arbeitsschritte könnten in der geplanten Reihenfolge nicht sinnvoll ausgeführt werden bzw. würden zu erheblichen Mehrkosten führen. Zudem seien Synergien und Abhängigkeiten (Schnittstellen) zwischen den einzelnen Teilbaustellen aus dem Bauprogramm nicht ersichtlich.