Daran vermag nichts zu ändern, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Entwässerungskonzept (Beilage 9 zum Technischen Bericht) auf die SIA-Norm 431 hinwies. Dieses ist sehr allgemein gehalten und zeigt lediglich die grundsätzlichen Verfahren zur Entwässerung von Baugrubenabwasser, häuslichen Abwasser, Bohr- und Fräswasser etc. auf. Eine Bezugnahme auf die konkreten Verhältnisse auf der Baustelle fehlt gänzlich. | |||||||||| | | |||||||||| | 7. | |||||||||| | Nach Auffassung der Beschwerdeführerin ist ihr Bauprogramm im entsprechenden Unterkriterium der technischen Qualität des Angebots mit drei Punkten zu tief bewertet worden. | |||||||||| | | |||||||||| | 7.1