Die Beschwerdeführerin nahm in Ziff. 7.3 ihres Technischen Berichts zur Wasserhaltung Stellung. Ihr Konzept zur Ableitung des Wassers aus den verschiedenen Runsen ist sehr kurz gehalten. Da die Beigeladene ein viel differenzierteres Wasserhaltungskonzept erstellte (vgl. Ziff. 5 des Technischen Berichts), erscheint es als sachgerecht, dass sie im Unterkriterium "Wasserhaltung" einen halben Punkt mehr erhielt als die Beschwerdeführerin. Daran vermag nichts zu ändern, dass die Beschwerdeführerin in ihrem Entwässerungskonzept (Beilage 9 zum Technischen Bericht) auf die SIA-Norm 431 hinwies.