| |||||||||| | | |||||||||| | 6.1 Diesbezüglich begründet die Beschwerdegegnerin die Bewertung der beschwerdeführerischen Offerte mit drei Punkten damit, dass diese nicht auf die Gefahrensituation vor Ort eingehe. Sie mache keine Angaben, wie die Wasserumleitungen im steilen Gelände konkret stattfinden sollen, wie die Wasserhaltung mit Projektfortschritt umgesetzt werden solle oder wo spezielle zweistufige Wasserhaltungen eingesetzt werden sollen. Zudem werde der Technische Bericht der Beschwerdeführerin der Gewässerschutzproblematik rund um einen Wildbach nicht gerecht. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.2 Die Beschwerdeführerin nahm in Ziff.