Die neue Holzbrücke über die Trittrunse solle gebaut werden, bevor die Trittrunse umgeleitet und die grossen Schutzdämme bei der Altstafelrunse erstellt seien. Sowohl die Brücke als auch die Erschliessungsstrasse führten jedoch über den Abflusskorridor und die neuen Schutzdämme. | |||||||||| | | |||||||||| | Die Argumentation der Beschwerdegegnerin leuchtet ein. Sie wird von der Beschwerdeführerin grundsätzlich nicht bestritten. Ein Wertungsabzug für diese Widersprüchlichkeiten in der Bauplanung ist deshalb zulässig. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.6