Es ist daher nachvollziehbar, wenn die Beschwerdegegnerin die Planung hinsichtlich Installationsplatz, Materialanlieferung und -umschlag der Beschwerdeführerin nachteilig auslegt. Nicht ersichtlich ist hingegen, weshalb diese Aspekte nicht im Unterkriterium "Bauabläufe/Bauverfahren" zu berücksichtigen sein sollten. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.5 Als Hauptgrund für den Punkteabzug im Unterkriterium "Bauabläufe/Bauverfahren" gibt die Beschwerdegegnerin Konflikte in der Planung der Bauabläufe an. Die neue Holzbrücke über die Trittrunse solle gebaut werden, bevor die Trittrunse umgeleitet und die grossen Schutzdämme bei der Altstafelrunse erstellt seien.