Liefere die Beschwerdeführerin das Baumaterial direkt an den Einbauort, sei dies ökologisch nicht vertretbar und mit den offerierten Lieferpreisen nicht vereinbar. Die Beigeladene führt in ihrem Baustelleneinrichtungskonzept aus, der Materialbezug vom nahen Werk […] ermögliche die Lieferung mit Lastkraftwagen bis 18 Tonnen, ohne dass Material umgeschlagen werden müsse. Externe Materiallieferungen werden im Werk […] umgeschlagen. Es ist daher nachvollziehbar, wenn die Beschwerdegegnerin die Planung hinsichtlich Installationsplatz, Materialanlieferung und -umschlag der Beschwerdeführerin nachteilig auslegt.