| |||||||||| | | |||||||||| | Allein aufgrund der Darstellung im Technischen Bericht der Beschwerdeführerin ist nicht ersichtlich, inwiefern ihr geplantes Verfahren weniger Synergieeffekte beinhalten sollte als dasjenige der Beigeladenen. Anders verhält es sich jedoch nach dem tabellarischen Bauprogramm der Beschwerdeführerin. Daraus ergeben sich keine vorteilhaften zeitlichen Abläufe. Diese Widersprüchlichkeit kann ihr die Beschwerdegegnerin mit einer negativen Wertung selbst dann anrechnen, wenn das Bauprogramm lediglich als approximativ gekennzeichnet wurde. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4