3.4.8 des Technischen Berichts der Ausschreibungsunterlagen wird festgehalten, dass eine Schmutzwasserleitung und Wasserleitungen zu erstellen und eine Swisscom- sowie eine Starkstromleitung in die Erde zu verlegen seien. Die Anpassung der Werkleitungen ist für den Fortgang und die Koordination der weiteren Arbeiten nicht ohne Belang. Im Bauprogramm der Beigeladenen ist der Werkleitungsbau mit rund 50 Arbeitstagen veranschlagt; der Bau solle parallel mit den Baupisten und der Zufahrtsstrasse erfolgen. Die Beschwerdegegnerin durfte daher die fehlenden Angaben der Beschwerdeführerin zum Werkleitungsbau im Unterkriterium "Bauabläufe/Bauverfahren etc." mit Abzügen werten.