Solche ergeben sich weder aus ihrem Technischen Bericht vom 15. April 2014 noch aus dem approximativen Bauprogramm mit Personalbedarf. Allein aus dem Hinweis, die genaue Linienführung der Werkleitungen werde erst im Rahmen des Ausführungsprojektes bestimmt, darf nicht geschlossen werden, dass diese Arbeiten von untergeordneter Bedeutung sind und deshalb in den Abläufen und im Verfahren des geplanten Baus keiner näheren Darstellung bedürfen. In Ziff. 3.4.8 des Technischen Berichts der Ausschreibungsunterlagen wird festgehalten, dass eine Schmutzwasserleitung und Wasserleitungen zu erstellen und eine Swisscom- sowie eine Starkstromleitung in die Erde zu verlegen seien.