Nachfolgend ist zu untersuchen, ob die übrigen bestrittenen Kriterien und Unterkriterien rechtmässig beurteilt wurden. | |||||||||| | | |||||||||| | 5. | |||||||||| | Die Bewertung des Unterkriteriums "Bauabläufe/Bauverfahren etc." mit drei Punkten begründet die Beschwerdegegnerin mit dem Fehlen von Angaben zu den Werkleitungsbauarbeiten und zum Materialumschlag, der zeitlichen Diskrepanz zwischen den Arbeiten an der Altstafelrunse und denjenigen an der Trittrunse, dem Bezug von Baumaterialien von externen Lieferanten und mit Konflikten in den Bauabläufen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.1 Die Beschwerdeführerin bringt zunächst vor, es sei in Ziff.