Vorliegend darf der Sitz der Lieferanten und mithin der Transportweg aus ökologischen Gründen sowie mit Blick auf die limitierte Befahrbarkeit der Baustelle mit schweren Lastkraftfahrzeugen eine Rolle spielen. Deshalb ist bei der Beschwerdeführerin die Verteilung von dreieinhalb Punkten für das Unterkriterium "Beizug von Spezialisten" nicht zu beanstanden. | |||||||||| | 4.8 Die Herausnahme der Projektorganisation aus dem Unterkriterium "Beizug von Spezialisten" ist für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens nicht entscheidend. Nicht anders verhält es sich, wenn das "Bauprogramm" und die "Leistungsangaben" als eigenständige Kriterien Eingang in die Bewertung gefunden hätten.