Zwar wurde in Ziff. 2.3.2 der Allgemeinen Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen definiert, dass unter dem fraglichen Zuschlagskriterium vor allem die Subunternehmer zu bewerten sind. In Ziff. 2.7 werden im Zusammenhang mit den Anforderungen an die Unternehmerunterlagen die Lieferanten jedoch mit den Subunternehmern in einem Zuge genannt. Aspekte bezüglich vorgesehener Lieferanten dürfen deshalb in dieses Unterkriterium einfliessen. | |||||||||| | | |||||||||| | 4.7 Trotz Nichtberücksichtigung der Projektorganisation kann dem beschwerdeführerischen Antrag auf vier Punkte für das Unterkriterium "Beizug von Spezialisten" nicht entsprochen werden.