Es darf nämlich von den Anbieterinnen erwartet werden, dass sie erkennen, dass die Projektorganisation in die Offertbewertung miteinfliesst. In Ziff. 2.7 der Allgemeinen Bedingungen wurde denn auch klar festgehalten, dass die Unterlagen Angaben über die Organisation des Unternehmens, die Zuständigkeiten (inkl. Organigramm der Baustelle) sowie über die Zusammensetzung einer allfälligen Arbeitsgemeinschaft enthalten müssen. | |||||||||| | | |||||||||| | Eine andere Frage ist jedoch, wie und wo die Gewichtung der "Projektorganisation" erfolgt.