Der Vergebungsantrag und die Angebotsbeurteilung lassen vermuten, dass es hierbei um die Darstellung der Verantwortlichkeiten auf der Baustelle geht. | |||||||||| | | |||||||||| | Es ist zu bezweifeln, dass durch den Miteinbezug der Projektorganisation oder durch die Zusammenfassung der Kriterien "Leistungsangaben" und "Bauprogramm" der Inhalt der Ausschreibung abgeändert bzw. erweitert wurde. Es darf nämlich von den Anbieterinnen erwartet werden, dass sie erkennen, dass die Projektorganisation in die Offertbewertung miteinfliesst.