subsubeventualiter sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gemeinde Glarus Süd. In formeller Hinsicht ersuchte die A.______AG um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Das Gericht lud am 6. Mai 2014 die D.______AG in das Verfahren bei. Am 26. Mai 2014 erteilte der Verwaltungsgerichtspräsident der Beschwerde die aufschiebende Wirkung und gewährte der A.______AG mit Ausnahme der Offertunterlagen der D.______AG Einsicht in sämtliche Verfahrensakten. Die Gemeinde Glarus Süd liess sich am 5. Juni 2014 vernehmen und beantragte Abweisung der Beschwerde;