Ihr Angebot belief sich auf Fr. 1'283'679.50. | |||||||||| | | |||||||||| | 2. | |||||||||| | 2.1 Am 5. Mai 2014 erhob die A.______AG beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen den Zuschlagsentscheid. Sie beantragte im Hauptstandpunkt dessen Aufhebung und die Erteilung des Zuschlags an sie selbst. Eventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und an die Gemeinde Glarus Süd zurückzuweisen, verbunden mit der Anordnung, der Zuschlag sei der Beschwerdeführerin zu erteilen; subeventualiter sei die angefochtene Verfügung aufzuheben und zur Neuvergabe an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; subsubeventualiter sei die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Verfügung festzustellen;