wurde und er geständig ist, weitere verbotene Substanzen wie meskalinhaltige Kakteen und pflanzliche Drogen (Löwenohr, Aztekensalbei) illegal aus den Niederlanden eingeführt zu haben, um diese zu konsumieren. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer nur gelegentlich Cannabis konsumiert. | ||||||||| | | ||||||||| | 6.2 Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sicherungsentzug gemäss Art.