16d N. 32). | ||||||||| | | ||||||||| | 6. | ||||||||| | 6.1 Es ist unbestritten, dass der Beschwerdeführer seit vielen Jahren regelmässig Cannabis und Alkohol konsumiert. So gab er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 11. Februar 2014 zu Protokoll, seit dem Jahr 2008 fast regelmässig Alkohol und Marihuana zu konsumieren und aktuell täglich einen Joint (ca. 0,3 g bis ca. 0,5 g; letztmals am 10. Februar 2014) zu rauchen.