Ausserdem habe er zu Protokoll gegeben, dass er bereits im September 2013 und Dezember 2013 meskalinhaltige Kakteen aus den Niederlanden bestellt habe, weshalb es sich nicht um eine einmalige Dummheit handeln könne. Nach ständiger kantonaler Praxis werde bei einem täglichen, seit mehreren Jahren andauernden Konsum von Marihuana die Fahreignungsabklärung zum Schutze übriger Verkehrsteilnehmer angeordnet. Für die Anordnung einer Fahreignungsabklärung ausserhalb des Strassenverkehrs genüge gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) vom Januar 2014 ein mehr als zweimaliger Cannabiskonsum pro Woche. | ||||||||| | 5. | ||||||||| | 5.1