Praxisgemäss tritt das Verwaltungsgericht deshalb auf Beschwerden gegen Zwischenverfügungen ein, mit welchen eine verkehrsmedizinische Begutachtung angeordnet, für die Nichtbefolgung des Aufgebots aber der vorsorgliche Entzug des Führerausweises angedroht wird (VGer-Urteil VG.2012.00036 vom 18. Juli 2012 E. II/1b, nicht publiziert). Da auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten. | ||||||||| | | ||||||||| | 1.3 Gemäss Art. 107 Abs. 2 lit. g des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Mai 1986 (VRG) i.V.m. Art. 5 Abs. 3