___ darauf hin, dass gegen ihn gestützt auf Art. 16 ff. des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG) eine administrative Untersuchung geführt werde, die insbesondere die Abklärung seiner Fahreignung zur Folge haben könne. Gleichzeitig wurde ihm das rechtliche Gehör gewährt, wobei sich dieser nicht vernehmen liess. | ||||||||| | | ||||||||| | 2.2 Am 9. April 2014 verfügte die Abteilung Administrativmassnahmen, dass sich A.______ zur Abklärung seiner Fahreignung einer verkehrsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen habe, für welche er vom Institut für Rechtsmedizin (IRMZ) aufgeboten werde.