Am 4. März 2014 wurde A.______ von der Kantonspolizei des Kantons Glarus wegen Vermittelns von Marihuana an Dritte (leichter Fall), Vermittelns von Marihuana an eine unter 18 Jahre alte Person (leichter Fall), Anbaus von Marihuana zur Betäubungsmittelgewinnung zum Eigenkonsum, Einfuhrs von verbotener Kakteen mit dem Wirkstoff Meskalin aus den Niederlanden in die Schweiz sowie Anbaus von meskalinhaltigen Kakteen zur Anzeige gebracht. | ||||||||| | | ||||||||| | 2. | ||||||||| | 2.1 Mit Schreiben vom 19. März 2014 wies die Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus, Abteilung Administrativmassnahmen, A.______ darauf hin, dass gegen ihn gestützt auf Art.