| |||||||| | | |||||||| | Genauso verhält es sich mit den Pausengewohnheiten der Beschwerdeführerin. Arbeitsvertraglich dürfte sie kaum dazu verpflichtet gewesen sein, die Mittagspausen im Beisein des Teams zu verbringen. Dass das Arbeitsklima darunter leidet, ist das eine, der Beschwerdeführerin hierfür eine Mitschuld zu geben und ihr vermeidbares Verhalten vorzuwerfen, das andere. Zumindest kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Vorgesetzten tatsächlich einen schweren Stand hatte und aus psychohygienischen Gründen ihre Pausen alleine verbrachte.