So sei sie stets alleine in die Pause gegangen. Überdies habe sie ein Geschenk einer Kadermitarbeiterin abgelehnt, nachdem sie als einzige nicht zur Weihnachtsfeier eingeladen gewesen sei. | |||||||| | | |||||||| | 3.2 Im Fragebogen vom 31. Januar 2014 gab die B.______AG als Grund für die Kündigung an, die Beschwerdeführerin habe sich geweigert, für einen Vorgesetzten zu kopieren. Zudem sei sie nicht kritikfähig und nehme Vorschläge zur Arbeitstechnik nicht an.