Im angefochtenen Entscheid führt der Beschwerdegegner aus, die Aussagen der Beschwerdeführerin und diejenigen der ehemaligen Arbeitgeberin widersprächen sich. Die Beschwerdeführerin habe aber eine gewisse Mitschuld an der Kündigung eingestanden. Einerseits schildere sie, dass sie aufgrund ihrer Ignorierung durch das Kader sehr wütend gewesen sei. Dadurch habe die gute Atmosphäre zwischen ihr und der Arbeitgeberin gelitten. Andererseits habe sie festgestellt, dass sie sich nicht immer teamkooperativ verhalten habe. So sei sie stets alleine in die Pause gegangen.