am 15. März 2014 Einsprache. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hiess die Einsprache am 24. März 2014 teilweise gut und reduzierte die Anspruchseinstellung auf acht Tage. | |||||||| | | |||||||| | 2. | |||||||| | Am 27. März 2014 gelangte A.______ mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht. Sinngemäss beantragte sie die Aufhebung des Einspracheentscheids und der Einstellungsverfügung. Am 6. Mai 2014 reichte A.______ dem Gericht die Kopie eines an das Amt für Wirtschaft und Arbeit gerichteten Schreibens ein. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit liess sich am 8. Mai 2014 vernehmen und schloss auf Abweisung der Beschwerde. Am 14. Mai 2014 nahm A.___