_ vom 15. April 2009 herangezogen werden. Die behandelnden Psychiater gehen nach einem mehrwöchigen Aufenthalt der Klägerin davon aus, dass ihr ab dem 9. März 2009 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit zumutbar sei. | |||||||||| | | |||||||||| | 9.2 Das Gutachten von Dr. O.______ beantwortet die gestellten Fragen umfassend und beruht auf allseitigen Untersuchungen. Es wurde in Kenntnis der Vorakten abgegeben und die geklagten Beschwerden wurden berücksichtigt. In der Darlegung der medizinischen Zusammenhänge leuchtet es ein und die Schlussfolgerungen sind begründet. Zweifel an der Zuverlässigkeit des Gutachtens bestehen keine. | |||||||||| | | |||||||||| | 9.3