_ spricht. | |||||||||| | | |||||||||| | Allein auf die Diagnose kann es jedoch nicht ankommen. Ausschlaggebend ist die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Dr. N.______ nimmt im Januar 2010 eine vollumfängliche Arbeitsunfähigkeit an und stimmt damit mit der Gutachterin der Medizinischen Begutachtungsstelle J.______ überein. Er hält die Prognose im Nachgang zum Gutachten der Medizinischen Begutachtungsstelle J.______ für wesentlich negativer und geht von einer anhaltenden psychischen Dekompensation aus. Dr. O.______ hingegen schätzt die Arbeitsfähigkeit bei einer mittelgradigen Ausprägung der depressiven Episode auf 50 % ein.