| |||||||||| | | |||||||||| | 7. | |||||||||| | 7.1 Die Beklagte orientiert sich für die Bestimmung des Verlaufs und des Ausmasses der Invalidität sowie für die Einschätzung der erwerblichen Leistungsfähigkeit der Klägerin am Vorbescheid der IV-Stelle vom 23. Januar 2012. Gestützt auf die medizinische Aktenlage, insbesondere das Gutachten der Medizinischen Begutachtungsstelle J.______, den Bericht der Fachklinik I.______ und das Gutachten von Dr. O.______ sei ab 1. Juni 2008 von einer 50%igen, ab 1. Januar 2009 von einer 100%igen und ab 1. Juli 2009 von einer 50%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. | |||||||||| | | |||||||||| | 7.2