FMH für Physikalische Medizin und Rehabilitation, fügte am 18. Januar 2012 an, dass aufgrund des im Gutachten von Dr. O.______ aufgeführten, medizinisch nachvollziehbar begründeten funktionellen Ressourcenverlusts eine 50%ige Einschränkung im Haushalt angenommen werden könne. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.11 Am 30. Januar 2012 führte Dr. F.______ bei bekannten Diagnosen aus, die Klägerin sei in einer depressiven Stimmung und klage über Ängste, Lustlosigkeit und Schlafstörungen. Die bisherige Tätigkeit als Laborantin sei ihr nur in reduziertem Umfang von 50 % möglich. | |||||||||| | | |||||||||| | 7. | |||||||||| | 7.1