Aktuell sei die Versicherte ausschliesslich aufgrund der psychiatrischen Diagnose nach wie vor zu 100 % arbeitsunfähig. Bezüglich der Festlegung des Beginns und des weiteren Verlaufs der Arbeitsunfähigkeit sei retrospektiv seit der Kündigung des letzten Arbeitsverhältnisses im Oktober 2008 aufgrund der anschliessenden psychischen Dekompensation von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit auszugehen. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.6 In seinem Bericht vom 16. Januar 2010 teilte Dr. med. N.______, Facharzt FMH Psychiatrie und Psychotherapie, die Befunderhebung der Gutachterin der Medizinischen Begutachtungsstelle J.______ weitgehend.