Krisenhafte Zuspitzungen mit depressiver oder angstbesetzter Symptomatik entwickelten sich bei drohenden oder vollzogenen Trennungen (Kündigung des Arbeitsplatzes, Angst vor Trennung des Partners). Auch neige die Versicherte in Momenten, in denen es um selbständiges Denken und Handeln gegangen wäre, zu dissoziativ-präpsychotischen Dekompensationen, was bereits einmal zur psychiatrischen Hospitalisation geführt habe. So sei es im Rahmen der Burn-out-Problematik und des Arbeitsplatzverlustes wieder zur psychischen Dekompensation gekommen. Aktuell sei die Versicherte ausschliesslich aufgrund der psychiatrischen Diagnose nach wie vor zu 100 % arbeitsunfähig.