FMH Innere Medizin, und Dr. med. L.______, Fachärztin FMH Physikalische Medizin und Rehabilitation, gelangten zum Schluss, dass aus rein internistischer und orthopädisch-rheumatologischer Sicht keine Gesundheitsschäden auszumachen seien, die zu einer dauerhaften Limitierung der Arbeitsfähigkeit führten. | |||||||||| | | |||||||||| | Dr. med.