Die Fibromyalgie habe wahrscheinlich massgeblich zur Auslenkung der gegenwärtigen depressiven Symptomatik mittelgradiger Ausprägung beigetragen. Erstaunlicher Weise habe die Klägerin während des Rehabilitationsaufenthaltes nur wenig unter den fibromyalgischen Schmerzen gelitten. Ab 3. März 2009 sei eine Arbeitsfähigkeit von 50 % gegeben. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.5 Die IV-Stelle gab bei der Medizinischen Begutachtungsstelle J.______ ein polydisziplinäres Gutachten, bestehend aus einem internistischen, rheumatologischen und einem psychiatrischen Teilgutachten, in Auftrag. Dieses wurde am 18. April 2009 erstattet.