Eine krankheitswertige psychiatrische Symptomatik mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit stellte er jedoch nicht fest. | |||||||||| | | |||||||||| | 6.4 Vom 12. Februar bis zum 4. März 2009 war die Klägerin in der Fachklinik I.______ hospitalisiert. Im Austrittsbericht vom 15. April 2009 wurde vom behandelnden Psychologen und den Fachärzten für Psychiatrie die Diagnosen einer Erschöpfungsdepression (ICD-10: F32.1), Fibromyalgie und Diabetes mellitus gestellt. Die Fibromyalgie habe wahrscheinlich massgeblich zur Auslenkung der gegenwärtigen depressiven Symptomatik mittelgradiger Ausprägung beigetragen.