_ schätzte dabei die Fibromyalgie, das chronische zerviko- und lumbospondylogene Syndrom bei degenerativen Veränderungen der Hals- und Lendenwirbelsäule sowie die Tendinitis calcarea der Supraspinatussehnen und den Tinnitus als ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ein. Leichte bis mittelschwere manuelle Tätigkeiten sowie Büro- oder Labortätigkeiten könnten von der Klägerin jederzeit mit einem Pensum von 100 % wahrgenommen werden. | |||||||||| | Dr. H.______ diagnostizierte eine Anpassungsstörung mit trauriger Verstimmung (ICD-10: F43). Eine krankheitswertige psychiatrische Symptomatik mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit stellte er jedoch nicht fest.