Der Klägerin sei für die Zeit vom 3. Juni bis zum 30. Juni 2009 eine ganze Invalidenrente, zuzüglich 5 % Zins, zuzusprechen; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. In prozessualer Hinsicht beantragte die C.______AG die Sistierung des Klageverfahrens bis zur rechtskräftigen Erledigung des invalidenversicherungsrechtlichen Beschwerdeverfahrens sowie die Durchführung eines weiteren Schriftenwechsels. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.3 Am 20. Mai 2014 wies der Verwaltungsgerichtspräsident die prozessualen Anträge der C.______AG ab. Gleichzeitig zeigte er den Beizug der Akten der Invalidenversicherung an und gewährte den Parteien eine Frist, um hierzu Stellung zu nehmen.