__ beim Verwaltungsgericht Klage gegen die C.______AG ein, mit dem Rechtsbegehren, die Beklagte sei zu verpflichten, ihr mit Wirkung ab 1. Juni 2008 eine halbe Invalidenrente und ab 1. April 2009 eine ganze Invalidenrente gemäss einschlägigem Vorsorgereglement, zuzüglich Zins zu 5 % für die jeweiligen Rentenbeträge, je seit deren Fälligkeit, zu bezahlen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten. | |||||||||| | | |||||||||| | 2.2 Mit Klageantwort vom 16. Mai 2014 beantragte die C.______AG teilweise Gutheissung der Klage. Der Klägerin sei für die Zeit vom 3. Juni bis zum 30. Juni 2009 eine ganze Invalidenrente, zuzüglich 5 % Zins, zuzusprechen;