In medizinischer Hinsicht hat sie dabei insbesondere die von Dr. G.______ genannten (neurologischen) Auffälligkeiten abzuklären. Gestützt darauf und unter Einbezug sämtlicher Akten ist sodann die restlich vorhandene Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers beurteilen zu lassen mit dem Ziel, die Widersprüche zwischen den einzelnen Berichten zu erklären und den Grad der Arbeitsunfähigkeit schlüssig darzulegen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4.5