Ferner sei eine physiotherapeutische Einzelbehandlung indiziert. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 | |||||||||| | 5.4.1 Soweit die Beschwerdegegnerin den Anspruch des Beschwerdeführers auf Leistungen der Invalidenversicherung einzig gestützt auf den EFL-Bericht verneint, ist ihr nicht zu folgen. Zwar äusserte sich RAD-Arzt Dr. med. I.______, Facharzt FMH für Rheumatologie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, in seinen Stellungnahmen vom 10. April 2013 und vom 9. Dezember 2013 dahingehend, dass der EFL-Bericht nachvollziehbar sei, weshalb darauf abgestellt werden könne und dem BEFAS-Bericht diese Qualität nicht zukomme.