Als Verweistätigkeiten seien leichte Kurier- bzw. Lieferdienste, Kontrollen der Verpackungs- und/oder Versandarbeiten, Mitarbeiten in einem hochautomatisierten oder Kleinteilelager, Maschinenbedienungen und/oder -überwachungen in der industriellen Produktion sowie damit Vergleichbares zu nennen. Die Eingliederungsfähigkeit des Beschwerdeführers in der freien Wirtschaft sei vorhanden, wobei zum aktuellen Zeitpunkt ein Arbeitstraining aus medizinischer Sicht wenig erfolgversprechend sei. Es sei eine Unterstützung bei der Stellensuche mit einer Überprüfung der Leistungssituation in einem Jahr zu empfehlen.