| |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 | |||||||||| | 5.3.1 Unbestrittenermassen ist dem Beschwerdeführer die angestammte Tätigkeit als [...] nicht mehr zumutbar, da er an einer zervikalen Myelopathie bei Stenose C4 bis C7 und einem aktuell sensiblen, ulnarbetonten Defizitsyndrom der rechten Hand und des rechten Arms sowie einer zunehmenden zervikozephalen und zervikobrachialen Schmerzsymptomatik leidet. Aufgrund der Operation vom 12. Mai 2012 weist er den Status nach einer dorsalen Dekompression durch eine Laminoplastie auf. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3.2 Uneinig sind sich die Parteien darüber, welche Resterwerbstätigkeit der Beschwerdeführer noch verwerten kann.