Dem widersprechende Aussagen seien dagegen weder nachvollziehbar noch medizinisch belegt und seien zudem vorwiegend auf die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers gestützt. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 | |||||||||| | 5.3.1 Unbestrittenermassen ist dem Beschwerdeführer die angestammte Tätigkeit als [...] nicht mehr zumutbar, da er an einer zervikalen Myelopathie bei Stenose C4 bis C7 und einem aktuell sensiblen, ulnarbetonten Defizitsyndrom der rechten Hand und des rechten Arms sowie einer zunehmenden zervikozephalen und zervikobrachialen Schmerzsymptomatik leidet.