Entgegen ihrer Ansicht ist es nicht unrealistisch, dass sie auf dem Arbeitsmarkt eine Tätigkeit findet, die ihrem Leistungsprofil entspricht. Als Absolventin einer kaufmännischen Lehre mit anschliessenden Kader-, Gemeinderechnungs- und anderen Weiterbildungskursen stehen ihr durchaus Stellen in einer wohlwollenden Atmosphäre offen, die keinen permanenten Zeit- und Termindruck beinhalten. | |||||||||| | | |||||||||| | Den Bedenken der Beschwerdeführerin, die Verwertung ihrer Restarbeitsfähigkeit führe zu einem gesundheitlichen Rückfall, wurde bereits im verwaltungsgerichtlichen Entscheid vom 16. Januar 2013 Rechnung getragen.