Es sei fraglich, ob sie dem Druck der Ausbildung zur Sozialarbeiterin FH und den damit verbundenen wiederkehrenden Prüfungs- und Stresssituationen standhalten könne. Zudem werde sie sich auf dem Arbeitsmarkt durchsetzen müssen, was ebenfalls mit Druck verbunden sei. Die Beschwerdeführerin sei wohl kaum in der Lage, eine berufliche Umschulung mit genügender Erfolgsaussicht in Angriff zu nehmen. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.4 Im Zentrum steht vorliegend die Frage, ob die von der Beschwerdeführerin in Angriff genommene Umschulung zu einer wesentlichen und dauerhaften Verbesserung ihrer Erwerbsmöglichkeiten führt.