Vielmehr sei zu erwarten, dass sie nach der Umschulung als Sozialarbeiterin mittelfristig ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich erreiche. Werde sie aber gezwungen, wieder im Finanzdienstleistungssektor zu arbeiten, sei überwiegend wahrscheinlich, dass sie infolge Überforderung gesundheitlich einen Rückschlag erleide, wodurch sie langfristig zum Rentenfall werde. | |||||||||| | | |||||||||| | 5.3 Die Beschwerdegegnerin hält dem entgegen, die Umschulung führe weder zur Erhaltung noch zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit. Die Beschwerdeführerin verfüge über eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit ihrer bisherigen Ausbildung wieder eine Beschäftigung zu finden.