Für die Invaliditätsbemessung sei grundsätzlich nicht darauf abzustellen, ob sie unter den konkreten Arbeitsmarktverhältnissen vermittelt werden könne. Es komme einzig darauf an, ob sie die ihr verbliebene Arbeitskraft noch wirtschaftlich nutzen könnte, wenn die verfügbaren Arbeitsplätze dem Angebot an Arbeitskräften entsprechen würden. Ein Einkommen von Fr. 104'526.10 könne sie im Finanzdienstleistungssektor nicht verdienen. Vielmehr sei zu erwarten, dass sie nach der Umschulung als Sozialarbeiterin mittelfristig ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich erreiche.